Weiterhin Uneinigkeit über A1 Bescheinigung


Das Thema beschäftigt Unternehmen und Geschäftsreisende seit Monaten: Das "Bürokratie-Monster" A1 Bescheinigung.

Sie sieht vor, dass Geschäftsreisende neuerdings vor jeder Geschäftsreise in ein anderes EU-Land eine sog. A1 Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse bzw. Rentenversicherung einzuholen hat und diese auf der Reise mitführen muss. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und diese nicht vom Reiseland einzuziehen sind.

Der Aufwand ist für Unternehmen, Reisestellen und Personalabteilungen immens, zumal die EU-Staaten das Gesetz unterschiedlich auslegen.

Grundsätzlich möchte die EU diese Regelung wieder abschaffen, so wurde es auch von der EU-Kommission beschlossen. Zustimmen müssen jetzt noch das EU-Parlement und der EU-Rat. In letzterem konnte aber leider keine Einigung erzielt werden, so dass das Tauziehen um diese Regelung weitergeht.



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05.04.2019