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19.10.2026

EU-Fluggastrechte 2027: Neues bei Handgepäck und Rückflug

Die Reform der EU-Fluggastrechte ist endgültig beschlossen. Ab dem 23. Oktober 2027 gelten neue Regelungen. Für Geschäftsreisende sind vor allem die Änderungen beim Handgepäck und die Möglichkeit, den Rückflug auch nach einem nicht angetretenen Hinflug zu nutzen, von Bedeutung.

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Beim Handgepäck sorgt die Reform vor allem für mehr Preistransparenz. Ein persönlicher Gegenstand, etwa eine kleine Handtasche oder ein kleiner Rucksack, darf ohne Aufpreis mit in die Kabine. Dieser darf höchstens 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein oder muss unter den Vordersitz passen. Für ein weiteres Handgepäckstück, beispielsweise einen Trolley, können dagegen weiterhin Gebühren anfallen. Neu ist, dass bei Flugangeboten standardmäßig der Gesamtpreis inklusive eines solchen zusätzlichen Handgepäckstücks angezeigt werden muss. Günstigere Tarife nur mit dem kostenlosen persönlichen Gegenstand bleiben weiterhin erlaubt.

Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte No-Show-Regel. Wer seinen Hinflug nicht antritt, kann den gebuchten Rückflug trotzdem nutzen, sofern beide Flüge Teil desselben Beförderungsvertrags sind. Die Fluggesellschaft darf den Rückflug nicht allein deshalb verweigern oder zusätzliche Gebühren verlangen. Das gilt auch für Anschlussflüge auf der Rückreise.

Bei Anträgen auf Ausgleichszahlungen müssen Fluggesellschaften außerdem innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang des Antrags entweder die Zahlung tätigen oder eine Ablehnung begründen.

Bei Fragen zu den neuen Regelungen ab Oktober 2027 oder zur Buchung Ihrer nächsten Geschäftsreise unterstützt Sie unser Team gerne.

Tags: airlines

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