Visumbeschaffung

Benötigen Sie für Ihre Dienstreise ein Visum? Hier haben wir für Sie allgemeine Informationen für die Visabesorgung auf Geschäftsreisen zusammengestellt:

Bei einem Visum handelt es sich um einen offiziellen und von Amts wegen vergebenen sogenannten „Sichtvermerk“.

Das Visum erlaubt das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates, wobei es sich in der Regel um ein Einreisevisum handelt. Verschiedene Länder vergeben jedoch auch Ausreisevisa. Selten werden zudem Visa für Reisen innerhalb eines Landes vergeben.

In der Regel wird ein Visum von einem Konsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft des jeweiligen Landes erteilt. Dies ist jedoch abhängig von der Rechtsordnung des auszustellenden Staates. In manchen Fällen wird das Visum auch an einer Grenzübergangsstelle erteilt. Meist erfolgt jedoch eine Ausstellung an der Grenze nur im Ausnahmefall.

Ein Visum wird im Normalfall im Reisepass bzw. Passersatz des Reisenden vermerkt, wobei in einzelnen Fällen auch die Ausstellung auf einem besonderen Blatt erfolgt.

Der Zweck des Visums

Von Seiten eines souveränen Staates werden bestimmte Voraussetzungen zur Einreise in das Land festgelegt. Ob ein Grenzübertritt zulässig ist oder nicht, wird durch ein entsprechendes Verwaltungsverfahren im Vorfeld geprüft. Die Vorabprüfung hat dabei verschiedene Ziele und Ursachen im Blick: Urkunden können im Vorfeld einer Einreise in Bezug auf Echtheit und Inhalt zeitlich und praktisch überprüft und somit besser beurteilt werden. Dies kann auch durch Vorlage bei anderen Stellen wie Polizei oder Nachrichtendiensten erfolgen. Beförderungsunternehmen ist es nicht erlaubt, Ausländer ohne gültiges Visum in das jeweilige Einreiseland zu befördern. Zum einen, damit gewährleistet ist, dass Personen nicht z.B. auf dem Luftwege in das Zielland gelangen und eine Einreise verweigert werden kann, da sie die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen. Zum anderen wird dadurch die Möglichkeit verringert, dass eine Rückbeförderung z.B. wegen des Fehlens einer Berechtigung zur Rückkehr in das Umkehrland scheitert.

Häufige Voraussetzungen zur Ausstellung eines Visums

  • Angabe des Zwecks der Einreise
  • Finanzierung des Aufenthalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Möglichkeit und Bereitschaft zur Rückkehr in das Herkunftsland
  • Einladung aus dem Zielland
  • Nachweis über die finanzielle Situation des Reisenden (Gehaltsnachweise)
  • Verpflichtungserklärung, Rückgriff auf Mittel des Einladers nehmen zu können
  • Auflagen, dass der Reisende z.B. bei Touristenvisa keinerlei Arbeit nachgehen darf.

Beantragung von Visa

Jedes Land verfügt über ganz eigene Bestimmungen zur Beantragung eines Visums. Im Normalfall sind folgende Unterlagen von den Konsulaten der Staaten zur Beantragung erforderlich:

  • Antragsformular, häufig in mehrfacher Ausfertigung, unterschrieben und vollständig ausgefüllt
  • Passbilder, häufig ebenfalls mehrere
  • Reisepass, meist noch für eine gewisse Zeit über die Reise hinaus gültig
  • Einladung, welche den Zweck und die Finanzierung des Aufenthaltes dokumentiert
  • Bestätigungen, die ein Arbeitsverhältnis und Einkommen im Heimatland nachweisen bzw. eine Studienbestätigung
  • Krankenversicherung, gültig für die Aufenthaltsdauer und den Zielort
  • Zahlungsnachweis, über die entsprechenden Konsulatsgebühren

Die genauen Details zum Beantragungswesen der einzelnen Ausstellerstaaten können nur verbindlich über die Konsulate oder konsularischen Abteilungen des Landes in Erfahrung gebracht werden.

Die meisten Staaten achten sehr genau auf die Einhaltung ihrer Bestimmungen zur Beantragung. Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen kommen häufig vor. Der Aufwand je Beantragung variiert von Land zu Land teilweise erheblich. So ist bei manchen Staaten das persönliche Erscheinen des Antragstellers notwendig. Hin und wieder müssen die Pass- und Lichtbilder in einem ganz speziellen Format vorgelegt werden. Die Bearbeitungsdauer ist ebenfalls von Land zu Land sehr verschieden und kann teilweise bis zu 2 Wochen oder auch länger dauern.

Das Visum und die Einreise

In manchen Fällen berechtigt die Erteilung eines Visums nicht unmittelbar zum Eintritt in das jeweilige Land. Zunächst wird in diesen Fällen das Visum erteilt, jedoch bei Einreise durch die Grenzkontrollen die effektive Einreise erst gestattet oder gar abgelehnt. Anhand von zwei Beispielen soll dies verdeutlicht werden:

USA & Japan: Bei diesen Staaten wird das Visum rechtlich als Urkunde behandelt, welches eine Voraussetzung dafür darstellt, den Antrag auf Einreise und Aufenthalt am Grenzübergang zu stellen. Das Visum alleine berechtigt hierbei also noch nicht zur Einreise, sondern erst bei Einreise wird das Aufenthaltsrecht seitens der Grenzkontrolle vergeben. Der Vorteil für den Staat ist bei diesem Verfahren eine doppelte Überprüfung vornehmen zu können und erst nach doppeltem Check eine Einreise zu gestatten.

Europa: Insbesondere im Schengen-Raum wird das Visum als Erlaubnis zur Einreise bzw. zum Aufenthalt anerkannt. Lediglich in Sonderfällen kann es trotz bereits erteiltem Visum zum Widerruf und somit zur Verhinderung der Einreise kommen. Dies obliegt hier ebenfalls den Grenzkontrollbeamten. Auch im Schengen-Raum werden also bereits vorhandene Visa überprüft.

Üblicherweise führt die Erteilung eines Visums zur Erlaubnis der Einreise und des Aufenthaltes in einem Staat oder einer Staatengemeinschaft für eine bestimmte Dauer.

Die Grenzkontrolle

In den meisten Fällen wird zusätzlich zum eingetragenen Visum im Pass bei Einreise noch einmal ein Grenzkontrollstempel vergeben. Hierbei ergeben sich folgende Unterscheidungen:

Der Grenzkontrollstempel fungiert als Dokumentation der Einreise bzw. Ausreise eines Staates. Wichtige und meist erforderliche Angaben sind dabei das Datum der Stempelung, Ort oder das genutzte Transportmittel. Somit kann überprüft werden, wie häufig eine Person eingereist ist oder wie häufig ein gültiges Mehrfachvisum bereits genutzt wurde.

Der Grenzkontrollstempel dient zur Information für wie lange ein Aufenthaltsrecht vergeben wurde (z.B. 90 Tage)

Der Grenzkontrollstempel dient als Nachweis. Dies ist insbesondere der Fall, wenn durch den Grenzkontrollbeamten erst eine Entscheidung zur zum Aufenthaltsrecht bei Einreise verliehen wurde.

Der Grenzkontrollstempel dient quasi als an der Grenze erteiltes Visum. Dies ist jedoch nur bei wenigen Staaten der Fall.

Eine Kombination aus allen oben genannten Varianten ist möglich und durchaus üblich. In manchen Ländern ist ein Einreisekontrollvermerk in Form eines mit Barcode versehenen Etiketts gängige Praxis. Diese sind im Grunde vollständig fälschungssicher. Zudem können diese Einreisekontrollvermerke mit Barcode bei Ausreise elektronisch ausgelesen und dokumentiert werden.

Visumfreiheit auf Gegenseitigkeit

Jeder Staat hat das Recht eine Visumpflicht einzuführen. Es existiert kein allgemeiner völkerrechtlicher Grundsatz auf Gegenseitigkeit von Visumpflicht. Zahlreiche Staaten haben jedoch das sogenannte Sichtvermerksabkommen vereinbart, dass gegenseitige Visumfreiheit gewähren soll. Insbesondere für Touristen oder zeitlich begrenzte Aufenthalte ist dieses Abkommen sinnvoll. Teilweise werden jedoch günstigere Rechte für die Angehörigen des einen Staates gegenüber dem anderen Staat gewährt. Ein Beispiel ist hier die Visumfreiheit für deutsche Staatsangehörige bei der Einreise nach Mexiko, gleichzeitig aber die Visumpflicht für Mexikaner bei der Einreise in die Bundesrepublik.

Schengen-Staaten und Europäische Union

Bürger der Europäischen Union genießen den Vorteil, in beinahe allen Staaten der Welt visumfrei einreisen zu können oder aber als Tourist problemlos ein Visum zu erhalten.

Es besteht in den Schengen-Staaten derzeit eine einheitliche Liste der visum- bzw. nichtvisumpflichtigen Herkunftsländer. Ziel der EU ist es, all ihren Bürgern Visumfreiheit in den Staaten zu ermöglichen, die im Gegenzug visumfrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen.

Zwischen den Schengen-Ländern finden für Reisende keinerlei Personenkontrollen statt. Die Erteilung von Visa ist für diesen Raum vereinheitlicht worden, so dass Visa immer für den gesamten Schengen-Raum gelten.

Das Schengen-Recht erstreckt sich aktuell auf alle Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien, Großbritannien, Irland und Zypern. Zudem gilt die Regelung für die Nicht-EU-Länder Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein.

Tricks der Umgehung der Visabestimmungen

Ein häufig genutzter Trick ist der sog. „Visa-Run“. Dies bezeichnet das vorübergehende Verlassen eines Staates mit dem Ziel der direkten Wiedereinreise, damit die Geltungsdauer eines Touristenvisums von neuem beginnen kann. Insbesondere in Thailand kommt es öfters vor, dass Tagesreisen per Bus nach Kambodscha, Malaysia oder Laos angeboten werden, die allein dem Zweck der eintägigen Ausreise und Wiedereinreise dienen.

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