EU-Einigung bei Fluggastrechten: Drei-Stunden-Regel bleibt erhalten
Nach jahrelangen Verhandlungen sichert die Europäische Union Passagierrechte – Airlines scheitern mit Forderungen nach Lockerungen
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Die Europäische Union hat sich Mitte Juni 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Nach jahrelangen, teils kontroversen Verhandlungen bleibt die zentrale Drei-Stunden-Regel für Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen bestehen. Damit setzten sich Verbraucherschützer und das Europäische Parlament gegen die Forderungen der Luftfahrtbranche durch, die auf eine deutliche Lockerung der Passagierrechte gedrängt hatte.
Kernpunkte der Reform
Die nun beschlossene Neufassung der EU-Fluggastrechte-Verordnung verankert erstmals ausdrücklich im Gesetz, was bislang vor allem durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs geprägt wurde. Reisende haben bei Annullierungen oder Verspätungen weiterhin Anspruch auf gestaffelte Ausgleichszahlungen. Für Flüge bis 1.500 Kilometer sind nach einer Verspätung von mindestens drei Stunden 250 Euro vorgesehen. Auf innergemeinschaftlichen Strecken ab 1.500 Kilometern sowie auf Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro ab drei Stunden Verspätung. Bei Flügen über 3.500 Kilometer werden 400 Euro bei einer Verspätung von drei bis vier Stunden sowie 600 Euro ab vier Stunden fällig.
Neben der Beibehaltung der Entschädigungsregelungen bringt die Reform auch neue Verbraucherrechte: Fluggesellschaften müssen künftig transparenter über Handgepäckpreise informieren und dürfen keine zusätzlichen Gebühren für kleine Namenskorrekturen auf Tickets erheben. Eltern haben zudem das Recht, kostenlos neben ihren Kindern zu sitzen, ohne dafür extra zahlen zu müssen.
Hintergrund und Widerstände
Die Diskussion um die Reform der Fluggastrechte-Verordnung zog sich über mehrere Jahre hin. Airlines und Branchenverbände hatten massiv auf eine Anhebung der Entschädigungsgrenzen gedrängt – von drei auf vier oder sogar sechs Stunden bei Langstreckenflügen. Sie argumentierten, die bestehenden Regelungen seien zu streng und würden jährlich Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe verursachen. Verbraucherschützer und das Europäische Parlament wehrten sich jedoch vehement gegen eine Abschwächung der Passagierrechte. Im Januar 2026 verabschiedete das EU-Parlament eine eigene Position, die klar auf der Seite der Reisenden stand. Deutschland und Spanien blockierten zeitweise Reformvorschläge, die eine deutliche Verschlechterung für Fluggäste bedeutet hätten.
Fazit
Die Einigung der EU stellt einen Erfolg für Verbraucherschützer dar. Der europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte die Entscheidung und betonte, dass nach jahrelangen Diskussionen eine deutliche Abschwächung der Passagierrechte verhindert worden sei. Die endgültige Zustimmung des Europäischen Parlaments wird in Kürze erwartet. Für Geschäftsreisende bedeutet die Reform Rechtssicherheit und den Erhalt bewährter Schutzstandards bei Flugverspätungen und Annullierungen.
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