Powerbanks im Flugzeug: Neue Regeln für Geschäftsreisende
Powerbanks sind aus dem Geschäftsreisealltag kaum noch wegzudenken – doch für Akkus im Handgepäck gelten klare Vorschriften.
Wegen zunehmender Zwischenfälle mit überhitzten Akkus verschärfen immer mehr Airlines weltweit die Mitnahmebedingungen. Geschäftsreisende sollten sich vorab gut informieren, um unnötige Komplikationen am Flughafen zu vermeiden.
Tragbare Powerbanks sind grundsätzlich nur im Handgepäck erlaubt, nicht im Aufgabegepäck.
Die Regelungen zur Nutzung an Bord variieren je nach Airline: Während einige Fluggesellschaften das Laden von Geräten über die Powerbank gestatten, untersagen andere – etwa Singapore Airlines, Thai Airways sowie zahlreiche chinesische und südkoreanische Airlines – die Verwendung vollständig.
Viele europäische Airlines empfehlen, Powerbanks während des Flugs auszuschalten. Sie sollten vor dem Boarding sicher verstaut und stets im Blick behalten werden.
Laut der International Air Transport Association (IATA) dürfen Powerbanks bis 100 Wattstunden (Wh) ohne Genehmigung mitgeführt werden.
Zudem gibt es Mengenbegrenzungen: In der Regel sind nur zwei Akkus pro Person erlaubt. Powerbanks mit unbekannter Kapazität, sichtbaren Schäden oder unsachgemäßer Verpackung können am Gate oder bei der Sicherheitskontrolle aussortiert werden.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sowie Airlines wie Lufthansa und Eurowings empfehlen, Powerbanks direkt am Körper oder im leicht zugänglichen Handgepäck mitzuführen.
Hintergrund ist die Brandgefahr durch beschädigte Lithium-Ionen-Zellen. Im Handgepäck lassen sich Zwischenfälle schneller erkennen und eindämmen.
Für Geschäftsreisende gilt: Vor Reiseantritt Kapazität und Kennzeichnung prüfen, defekte oder No-Name-Geräte meiden und die Vorgaben der jeweiligen Airline beachten – besonders bei internationalen Flügen.
Ob Gepäckvorgaben oder Elektronik an Bord – wir behalten den Überblick, damit Ihre Geschäftsreise rundum sicher verläuft – und alle Vorschriften erfüllt sind.
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06/2025