ETA-Pflicht UK ab April 2025
Für die Einreise ins Vereinigte Königreich benötigen EU-Bürger, die keiner Visumpflicht unterliegen, einen gültigen Reisepass. Das gilt auch bei Transitreisen. Bei Reisen seit dem 02. April 2025 ist zusätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung (electronic travel authorisation - ETA) erforderlich. Dies gilt sowohl für Geschäftsreisende als auch für touristische Aufenthalte bis zu einer Länge von 6 Monaten.
Reisende müssen die ETA vor Abreise online oder per App beantragen. Die Genehmigung soll etwa 3 Werktage dauern.
Ähnlich wie bei der amerikanischen ESTA ist die ETA Genehmigung dann elektronisch mit der Reisepassnummer verbunden. Sie ist 2 Jahre lang für mehrere Einreisen gültig. Läuft der Reisepass früher ab so ist eine neue ETA zu beantragen.
Die Kosten für die ETA betragen £16 (Stand April 2025). Wie auch bei der amerikanischen ESTA gilt: Vorsicht vor dubiosen „Zwischenhändler“- Internetseiten. Die ETA sollten nur auf der offiziellen Seite beantragt werden:
https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Fluggäste, die in London nur innerhalb der Terminals 3 oder 5 umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen benötigen lt. British Airways keine ETA sofern sie nicht die Grenzkontrolle passieren:
https://www.britishairways.com/content/de/gb/information/passports-visas-and-api
Dies ist jedoch unserer Meinung nach problematisch, da es schonmal zu temporären Terminalwechseln kommt. Auch kann bei Unregelmäßigkeiten (wie z.B. Verspätung und Umbuchung auf einen späteren Flug einer anderen Airline) ein Terminalwechsel oder eine ungeplante Zwischenübernachtung notwendig sein – wir haben dies oft bei unseren Geschäftsreisenden erlebt. Wir empfehlen daher auf jeden Fall vorher eine ETA zu beantragen.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Geschäftsreisen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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04/2025