Flüge: 100 Prozent Stornokosten unzulässig?

Ein sehr interessantes Urteil hat das Landgericht Frankfurt am 06.Juni 2014 (Az: 2-24 S 152/13) gefällt. Es geht hierbei um die Stornierung von Flügen durch den Fluggast.

Viele Flugtarife - dies betrifft meistens die günstigen Preise und auch die meisten Lowcostflüge - sind gem. Tarifbedingungen nicht erstattbar. Hat man als Fluggast also einen Flug gebucht und bezahlt, bekommt man, wenn man diesen vor Abflug storniert, häufig kein Geld zurück. Lediglich einige Flughafengebühren (wie Sicherheitsgebühr, Luftlandegebühr) werden rückerstattet. Alles andere behält die Airline, in der Regel sogar den Kerosinzuschlag.

Das Landgericht Frankfurt hat diese Praxis abgestraft mit der Begründung, dass die Fluggesellschaft dem Fluggast zumindest die ersparte Aufwendungen (z.B. Essen und Trinken an Bord, weniger Kerosin etc.) zurückerstatten muss. Verkauft die Fluggesellschaft darüber hinaus den Platz weiter, muss sie eine höhere Erstattung leisten. Und dabei ist es unerheblich was in den Tarifbedingungen steht.

Die Stiftung Warentest hat die Sachlage ausführlich beschrieben: Zum Artikel.

Man darf sehr gespannt sein, wie sich dieses Urteil auf die Praxis auswirken wird. Setzt es sich durch, so müsste das Tarifsystem der Fluggesellschaften völlig neu überdacht werden.