Fluggastentschädigung: Unter speziellen Voraussetzungen auch außerhalb der EU möglich

Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2019 die Fluggastrechte von Reisenden gestärkt.

Hintergrund sind sog. Codeshare- oder Anschlusstarife:
Bis dato bezogen sich die Entschädigungsrechte für stark verspätete Flüge nur auf jene Verbindungen, die in der EU starten. Viele Geschäftsreisende z.B. haben jedoch noch sog. Anschlussflüge, die sie an ihr endgültiges Ziel bringen.

Beispiel:

Flug Frankfurt - New York mit Lufthansa
Flug New York - Tampa mit United Airlines

Sollte jetzt der Flug New York - Tampa mit United Airlines derart verspätet sein, dass die Fluggastrechte greifen, so wäre Lufthansa zum Ausgleich dem Kunden gegenüber verpflichtet, sofern es sich um einen "Durchgangstarif" Deutschland - Tampa handelt und die Tickets nicht einzeln gekauft wurden.

Gerade für Geschäftsreisen sind diese gute Neuigkeiten, ziehen doch gerade hier große Verspätungen häufig Terminschwierigkeiten oder Störungen im Arbeitsablauf mit sich.

12.07.2019