Fluggesellschaften müssen Preise transparent darstellen


Sie als erfahrener Business Traveller oder als Verantwortliche*r für das Reisemanagement kennen das: Sie buchen ein Ticket und erhalten dafür den Preis. Und wenn dieses Ticket dann zur Erstattung eingereicht wird, erhalten Sie die Steuern und Gebühren zurück, von denen Sie bisher nicht wussten wie hoch sie eigentlich sind. 

Das ist auch für uns von Firmenreisen 24 /Reisebüro Frenzen ein bekanntes Problem in der Preisdarstellung einiger Fluggesellschaften. Wir als Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen haben ein großes Interesse daran die Preisgestaltung für unsere Kunden transparent und damit vergleichbar darzustellen.

Die Europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung schreibt vor, dass neben dem Endpreis der reine Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge, Entgelte usw. aufgeführt oder genannt werden müssen.

Nun hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden, dass der Flugpreis ausnahmslos aufgeschlüsselt dargestellt werden muss. 

„Eine Fluggesellschaft muss personengebundene Steuern und Gebühren erstatten, wenn Kunden ihren Flug nicht antreten und diese Kosten deshalb entfallen“, so Kerstin Hoppe, VZBV-Rechtsreferentin. „Nur wenn diese Kosten offen ausgewiesen sind, wissen Kunden, wie hoch ihr Erstattungsanspruch ist.“ 


28.10.2020