Wenn das Wetter die Geschäftsreise durchkreuzt

 

Vielleicht waren auch Sie während einer Geschäftsreise betroffen, als kürzlich der Orkan Sabine durch Deutschland gefegt ist und dabei nahezu bundesweit den Zug- und Flugverkehr lahm gelegt hat.

Möglicherweise konnten Sie schon vor Reisantritt reagieren und Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen hat das Ticket für Sie umgebucht. Aber was, wenn es Sie am Zielort erwischt und der Zug nicht fährt oder der Flug ausfällt?

Bahnreisende haben das Recht auf einen anderen Zug auszuweichen – sofern einer fährt. Alternativ können sie sich das Ticket samt Sitzplatzreservierung auch komplett erstatten lassen.

Wir von Reisebüro Frenzen / Firmenreisen 24 haben eine DB Lizenz und kümmern uns auch in solchen Fällen gerne um unsere Kunden. Wenn Sie Ihre Fahrkarte bei uns gekauft haben, leiten wir die Erstattung in die Wege und buchen für Sie alternativen Reisemöglichkeiten.

Falls Sie aber schon am Bahnhof stehen und der Bahnverkehr liegt komplett lahm und es gibt auch keine andere Verbindung wie etwa Schienenersatzverkehr, übernimmt die Bahn in einigen Fällen die Taxikosten oder zahlt Hotelübernachtungen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihre Originalbelege wie Fahrkarten und Rechnungen aufheben, um diese Kosten später geltend machen zu können.

Wenn Ihr Flug ausfällt oder mehr als fünf Stunden verspätet ist, müssen die Fluggesellschaften für eine Ersatzbeförderung sorgen oder das Ticket zurück erstatten. Bei einer Verschiebung des Fluges auf den Folgetag buchen die Airlines für betroffene Passagiere eine Hotelübernachtung.
Darüber hinaus sieht das Fluggastrecht im Falle von höherer Gewalt (das sind wetter- oder streikbedingte Ausfälle) keine weitere Entschädigungsleistung vor. Bei einem technischen Defekt hingegen müssen die Fluggesellschaften für Verspätungen Entschädigungszahlungen leisten.

12.02.2020